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Bitte beachten: Handelszeiten an den Osterfeiertagen

Nach einem fulminanten Jahresstart kam die Rekordfahrt an den Märkten im März erst einmal jäh zu einem Ende. Rezessionssorgen und das Zoll-Hin-und-Her von US-Präsident Donald Trump sorgen für erhöhte Unsicherheit und Volatilität, die noch einige Zeit anhalten dürfte.

So richtet sich der Blick auf die kommenden Wochen, in denen auch die Osterfeiertage liegen. Aktive Trader und Anleger sollten auf jeden Fall die Handelszeiten an diesen Tagen im Blick behalten. Denn an den Börsen in Deutschland findet an Karfreitag und am Ostermontag kein Handel statt. Das bedeutet, dass entsprechend alle Zertifikate, Optionsscheine und Aktienanleihen von Société Générale an diesen Tagen sowohl börslich als auch außerbörslich nicht gehandelt werden können.

Besonders beachtet werden muss:
Nicht in allen Ländern ist die Börse an diesen Tagen geschlossen. In den USA ist beispielsweise nur der Karfreitag ein Börsenfeiertag, am Ostermontag sind die US-Märkte regulär geöffnet. An Tagen, an denen in Deutschland die Börse geschlossen ist, gilt es für Anleger, besonders wachsam zu sein. Denn Knock-Out-Produkte auf Basiswerte, deren Heimatbörse geöffnet hat, können zu den bekannten Knock-Out-Zeiten ausgestoppt werden.