Aktuelles
Neu im Angebot: Unlimited Index-Zertifikat auf den Solactive Generative AI-Index
Das Thema Künstliche Intelligenz, im Englischen Artificial Intelligence – kurz AI –, bewegt seit einiger Zeit die Börsen weltweit. In diesem Zuge ist oft die Rede von den Magnificent Seven – sprich den Aktien von Amazon, Apple, Alphabet, Meta, Microsoft, NVIDIA und Tesla. Doch es sind am Ende viel mehr Unternehmen, die von der disruptiven Technologie profitieren könnten. 26 Aktien genau solcher Unternehmen sind im Solactive Generative AI-Index enthalten.Société Générale bietet ein Unlimited Index-Zertifikat, mit dem Anleger ohne Laufzeitbegrenzung nach Abzug entstehender Kosten direkt an der Wertentwicklung des Index partizipieren können.
Produktdetails |
|
---|---|
WKN |
|
Basiswert |
Solactive Generative AI Technology Performance Index CNTR |
Laufzeit |
Endlos |
Quanto |
Nein |
Geld-/Briefkurs |
11,04/11,16 EUR |
Stand: 23. Oktober 2024; Quelle: Société Générale
Die Darstellung der genannten Produkte erfolgt zu Informationszwecken lediglich in Kurzform und stellt einen Auszug aus dem Gesamtangebot von Société Générale sowie keine Anlageempfehlung dar. Nicht währungsgesicherte Produkte unterliegen einem Wechselkursrisiko. Die maßgeblichen Produktinformationen stehen im Internet unter www.sg-zertifikate.de zur Verfügung. Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf die WKN. Sie sind im Begriff, ein komplexes Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Produkte nur für kurzfristige Anlagezeiträume geeignet sind. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern, den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers zu informieren, insbesondere, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Basisprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.